Steuern
Wie in Deutschland unterliegen gewerbliche und andere berufliche Einkünfte in Malta der Einkommensteuer. Diese werden jedoch nicht von Ihnen erhoben, wenn Sie keinen festen Wohnsitz oder keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Malta begründen. Für die persönliche Besteuerung sieht der Gesetzgeber in Malta fünf verschiedene Stufen vor. Sie werden in Malta zur Einkommensteuer veranlagt, wenn Ihr Einkommen den Betrag von 9.100 Euro überschreitet. Der Steuersatz beträgt 15 %. Der höchste Steuersatz liegt in Malta bei 35 %. Dieser kommt zur Anwendung, wenn Ihr Einkommen die Grenze von 60.000 Euro überschreitet.
Bei der Unternehmensbesteuerung muss unterschieden werden, ob Sie Inhaber einer Personengesellschaft sind oder ob Sie an einer Kapitalgesellschaft beteiligt sind. Haben Sie mit mehreren Gesellschaftern z.B. eine General Partnership gegründet, müssen Sie Ihren Gewinnanteil der Einkommensteuer unterwerfen. Sind sie Anteilseigner an einer Kapitalgesellschaft – wie z.B. der LLC – unterliegt der Gewinn aus dem Unternehmen der Körperschaftsteuer mit 35 %.
Neben der Körperschaftsteuer sind Sie mit Ihrer Firma in Malta auch umsatzsteuerpflichtig. Hier fällt in der Regel der reguläre Steuersatz von 18 % an. Für bestimmte umsatzsteuerliche Vorgänge sieht der Gesetzgeber in Malta die beiden ermäßigten Steuersätze mit 5 % und 7 % vor.
Für die Firmengründung in Malta ist keine Genehmigung durch eine öffentliche Behörde erforderlich, sofern das maltesische Unternehmen keine Tätigkeit, kein Geschäft oder keinen Dienst ausübt, die/das eine Lizenz erfordert oder anderweitig geregelt ist unter:
dem Glücksspielgesetz,
dem Bankengesetz,
dem Finanzinstitutsgesetz,
dem Gesetz über Wertpapierdienstleistungen,
dem Finanzmarktrecht,
dem Versicherungsunternehmensgesetz,
dem Versicherungsvermittlergesetz,
dem Altersvorsorgegesetz,
dem Trusts- und Treuhändergesetz,
dem Sonderfondsgesetz,
dem Gesetz über Anbieter von Unternehmensdienstleistungen.
Buchhaltung
Bei einer Firmengründung in Malta müssen Sie auch Ihre buchhalterischen Pflichten im Blick haben. Dies betrifft z.B. den jährlichen Statusbericht – Annual Return – den Sie an das zuständige Finanzamt übermitteln müssen. Ein wesentlicher Punkt dieses Statusberichts sind die Eckdaten. So möchte das Finanzamt mit der Abfrage z.B. in Erfahrung bringen, ob sich Ihren Firmensitz verlegt haben oder Sie eine andere Geschäftstätigkeit ausüben.
Zu Ihren weiteren Verpflichtungen gehört die jährliche Bilanzierung, die eine ebenso ordentliche Buchführung erfordert wie in Deutschland. Für Ihre Kapitalgesellschaft wird der Gewinn mit 35 % Körperschaftsteuer versteuert. 6/7 der Steuerlast können Sie sich auf Antrag zurückerstatten lassen. Damit ist Malta das Land mit dem geringsten effektiven Körperschaftsteuersatz in der EU.
Gründungskosten
Die Kosten um eine Malta Firma zu gründen sind abhängig von den Anforderungen, dem Unternehmenszweck sowie der steuerlichen Gestaltung. Die Kosten einer einfache Malta Handelsfirma oder Malta Holding Gesellschaft starten mit 500,00 Euro zzgl. Stammkapital und Gebühren der MBR (Malta Business Registry). Die Kosten des registerd office (Firmensitz) sind nicht enthalten. Eventuell fallen zuzügliche Kosten für begleitende Dokumentation an.
Die Kosten einer Malta Handelsfirma und einer Holding Gesellschaft (Malta Holding Modell, siehe auch
Einkommenssteuerkonsolidierung) betragen 1,950.00 EUR zzgl. Stammkapital und Gebühren der MBR (Malta Business Registry). Die Kosten des registerd office (Firmensitz) sind hier nicht enthalten.
Jährliche Kosten des registerd office (Firmensitz) starten ab 500,00 Euro, wenn dieses durch IMEX gestellt werden soll.
Weitere jährliche Kosten fallen an für Jahresbericht, Buchhaltung, Umsatzsteuererklärung sowie den Jahresabschluss.
Für weitere Informationen über Gesellschaftsformen, Kosten, Buchhaltung oder Steuern wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter für Firmengründung in Malta.